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Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge über Application Service Providing der LOGEX Healthcare Analytics AG

Stand: Oktober 2023

§ 1 – Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der LOGEX Healthcare Analytics AG, Aduchtstraße 7, 50668 Köln (nachfolgend: der Anbieter“) und deren Kunden geschlossen werden.
  2. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen des Hauptvertrags vor.
  3. Die vom Anbieter angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt). Sämtliche Preise und Honorare werden in Nettobeträgen ohne Umsatzsteuer angegeben.
  4. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, können vom Anbieter durch eine schriftliche Vereinbarung anerkannt werden.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden werden hierüber per E-Mail benachrichtigt. Wenn der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.

§ 2 – Leistungsgegenstand

  1. Vorbehaltlich abweichender Regelungen im Hauptvertrag, stellt der Anbieter seinen Kunden Software-Anwendungen für die Durchführung von Kostenkalkulationen zur Verfügung, die der Kunde über eine Telekommunikationsverbindung für den jeweils vertraglich vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt nutzen kann. Zu diesem Zweck stellt der Anbieter dem Kunden, die Programme, die notwendigen Zugänge, den Speicherplatz auf den bereitgestellten Servern sowie Support-Dienstleistungen zur Verfügung. Die vertragsgegenständliche Software kann vom Kunden jederzeit – d. h. 7 Tage die Woche, rund um die Uhr – in Anspruch genommen werden. Die Details ergeben sich aus dem Hauptvertrag und dessen Anlagen.
  2. Ergänzend zu Abs. 1 kann vereinbart werden, dass der Anbieter die o. g. Kalkulationen durchführt oder im Rahmen derer Durchführung beratend tätig wird. Die Details hierzu ergeben sich aus dem Hauptvertrag.
  3. Weitere Leistungen des Anbieters können jederzeit schriftlich vereinbart werden. Hierzu zählen u.a. Workshops und Anwender- oder Entwicklerschulungen zur Nutzung des Kalkulationssystems. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen des Anbieters erbracht.
  4. Die Verfügbarkeit der vom Anbieter zum Zwecke der Vertragserfüllung verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch vom Anbieter nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (höhere Gewalt, Handlungen Dritter, nicht verursachte technische oder infrastrukturelle Probleme etc.) oder erforderliche Wartungsarbeiten durchgeführt werden, welche die Verfügbarkeit einschränken, zählen nicht zur Verfügbarkeitsgarantie.
  5. Beauftragt der Kunde eigene Infrastrukturdienste mit der Bereitstellung der benötigten Server, kann der Anbieter keine Verfügbarkeitsgarantie hierzu geben.
  6. Der Anbieter erbringt die Leistungen unter Beachtung des jeweiligen Standes der Technik.

§ 3 – Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags und unter Beachtung des geltenden Rechts zu nutzen.
  3. Der Kunde ist für das Erstellen regelmäßiger Sicherungskopien seiner Daten verantwortlich. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er dem Anbieter oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst, sofern kein zwingender gesetzlicher oder vertraglicher Haftungsgrund vorliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass mangelnde Datensicherung ggf. zu einem Mitverschulden des Kunden im Sinne des § 254 BGB führen kann.
  4. Der Kunde ist zur Weitergabe, Vermietung oder einer sonstigen Zugänglichmachung der zur Verfügung gestellten Software an Dritte nicht berechtigt.
  5. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmungen dieser AGB oder des Hauptvertrags, ist der Anbieter zur Sperrung des Zugangs berechtigt, bis der Verstoß abgestellt wurde. Ordentliche und außerordentliche Kündigungsrechte des Anbieters werden hierdurch nicht berührt.

§ 4 – Vertragsschluss, -laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertragsschluss erfolgt durch den Abschluss des Hauptvertrags. Die Leistungen werden auf Grundlage der vom Kunden gebuchten Produkte erbracht. Die Entgelte richten sich nach dem jeweils gebuchten Produkt.
  2. Vertragslaufzeit und Kündigungsrechte ergeben sich aus dem Hauptvertrag.

§ 5 – Vertraulichkeit

  1. Sämtliche Informationen, welche die Parteien miteinander austauschen, sind vertraulich zu behandeln. Als vertrauliche Informationen in diesem Sinne gelten – unabhängig von dem Medium, in dem sie enthalten sind – unter anderen: Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsstrategien, geschäftliche Beziehungen, Finanzplanungen, Personalangelegenheiten. Weitere für die Vertragserfüllung erforderliche und vertrauliche Informationen werden gesondert in einem Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung definiert.
  2. Vertrauliche Informationen werden
    a) mit der dazu erforderlichen Sorgfalt behandelt
    b) nur zu dem vorgesehenen Vertragszweck verwendet
    c) nur so weit vervielfältigt, wie dies der Vertragszweck erforderlich macht.
  3. Der Anbieter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zur Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt, sofern dies die Erfüllung des Auftrags erforderlich macht. Hierzu zählen insbesondere Datenlieferungen an die InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH.
  4. Der Anbieter wird seinen Angestellten oder Beratern vertrauliche Informationen nur so weit zugänglich machen, als dies nach dem Vertragszweck erforderlich ist.
  5. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

§ 6 – Sach- und Rechtsmängel

Der Anbieter sichert zu, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Kun- den keine Drittrechte entgegenstehen. Es gilt im Übrigen die gesetzliche Mängelgewährleistung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, wenn Dritte Schutz- rechte (z. B. Urheberrechte oder Patente) an den vertragsgegenständlichen Anwendungen geltend machen.

§ 7 – Haftung / Freistellung

  1. Der Anbieter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

    Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
    • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden im Maximum jedoch auf den Auftragswert begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

  1. Wenn der Kunde im Rahmen eines Auftrages den Anbieter bevollmächtigt, in seinem Namen Willenserklärungen gegenüber Dritten abzugeben, stellt der Kunde den Anbieter von jeglicher Haftung frei. Der Anbieter verpflichtet sich, Willenserklärungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Vorgaben des Kunden an Dritte zu übermitteln.
  2. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für eine erfolgreiche Teilnahme am InEK-Kalkulationsverfahren. Im Falle einer misslungenen Teilnahme haftet er nicht für den möglichen entgangenen Erlös daraus.
  3. Ferner haftet der Anbieter nicht für monetäre Einbußen, welche durch Veränderungen in den Vergütungsstrukturen bzw. Entgeltsystemen begründet liegen und im Wesentlichen in veränderten Kostengewichten bestehen.
  4. Der Kunde versichert, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Daten frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund der Verletzung von Drittrechten oder aufgrund von Verstößen gegen diese AGB bzw. den Hauptvertrag geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 8 – Ansprechpartner und Eskalationsstufe

  1. Die Parteien benennen einander zu Zwecken der Kanalisierung der – insb. bei Störungen im Leistungsgefüge erforderlichen – Kommunikation jeweils einen Hauptansprechpartner, der für die jeweilige Partei verbindliche Erklärungen abgeben kann oder solche Erklärungen herbeiführen kann, nachdem ihm der Hauptansprechpartner der an- deren Partei einen Sachverhalt und das Bedürfnis nach Entscheidung schriftlich mitgeteilt hat.
  2. Ist eine Abstimmung auf der Ebene der Hauptansprechpartner nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung des Sachverhalts und des Entscheidungsbedürfnisses getroffen, ist der Vorgang der jeweiligen Geschäftsführung der Parteien oder der von diesen benannten Vertretern vorzulegen, mit dem Ziel zeitnah eine Entscheidung herbei- zuführen.
  3. Die vorstehend vorgegebenen Eskalationsstufen führen nicht zur Hemmung von in diesem Vertrag einschließlich Anhängen vereinbarten Reaktions-, Ausführungs-, Wieder- herstellungs- oder sonstigen Fristen. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen ergänzend zu diesen AGB oder im Hauptvertrag getroffen werden, soll das Eskalationsverfahren im Vorfeld eines Kündigungsbegehrens durchlaufen werden, soweit dieses Begehren auf einer Meinungsverschiedenheit der Parteien zur Leistungserfüllung beruht.

§ 9 – Schlussbestimmungen

  1. Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Sofern der Kunde Kaufmann ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien für sämtliche Streitigkeiten als Gerichtstand Hamburg.
  2. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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Email: info@logex.com