Zusätzliche Erlöse absichern für die (teil-)stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Ein pragmatischer Ansatz der Nachweisführung zur zweckentsprechenden Mittelverwendung gem. § 4a KHEntgG.

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) erhalten Krankenhäuser für die Jahre 2023 und 2024 eine zusätzliche Vergütungfür die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Das erhöhte Erlösvolumen ist an einen vom Jahresabschlussprüfer ausgestellten Nachweis der zweckentsprechenden
Mittelverwendung geknüpft. Bei diesem Nachweis gilt es, die
Mittelverwendung durch eine aufwandsgerechte Kostenermittlung
glaubhaft darzulegen, was für das Controlling vieler Krankenhäuser
ohne vorhandene Kostenträgerrechnung herausfordernd sein kann.

Unser pragmatischer kostenrechnerischer Ansatz

Als Ausgangspunkt dient die in allen Krankenhäusern eingerichtete Kosten- und Leistungsrechnung. Anstelle einer fallindividuellen Aufbereitung (wie bei einer Kostenträgerrechnung) erfolgt auf Kostenstellenebene eine anteilige summarische Ermittlung der Kosten in 6 Schritten, die im Ergebnis als Aggregat für die relevante Fallgesamtheit dargestellt werden.

Konten und Kostenstellen werden in die standardisierte Struktur der InEK-Kostenmatrix überführt.

Die Personalkosten (insbesondere für den ärztlichen Dienst) werden basierend auf den Tätigkeitszeiten den jeweiligen Einsatz-Kostenstellen zugeordnet.

In die vollständige Kostendarstellung werden anteilig auch die Kosten der indirekten Bereiche (z. B. Verwaltung, Betriebstechnik, Küche) einbezogen.

Die Kostendarstellung muss sich auf den im aG-DRG-System vergüteten Leistungsumfang beziehen. Nicht vergütete Leistungen und Kosten sind zu identifizieren und auszugliedern (u. a. Kostenanteile für nicht stationäre Versorgung, über das Pflegebudget vergütete Pflegepersonalkosten).

Die relevante Fallgesamtheit wird durch das Alterskriterium gem. § 4a Abs. 1 KHEntgG definiert. Dabei ist der Fachabteilungsbezug ohne Bedeutung.

Über die Leistungsinformationen wird je Kostenstelle eine Abgrenzung zwischen den Kosten der Fallgesamtheiten „Kinder und Jugendliche“ sowie „übrige Patienten“ erreicht. Als Basis dienen aufwandsgewichtete Leistungsgrößen oder alternativ Sub-Kostengewichte der DRG-Fallpauschalen.

Ergebnis: Transparente  Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen

Das beschriebene Vorgehen führt im Ergebnis zur Unterscheidung von drei Kostenblöcken:

  • Ausgegliederte Kosten
  • Kosten für die (teil-)stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen
  • Kosten für die (teil-)stationäre Versorgung übriger Patienten

Technische Umsetzung

Zur Umsetzung der Nachweisführung bietet LOGEX eine Software-Lösung an, die die beschriebenen Berechnungsschritte systematisch umsetzt. Der notwendige Datenimport beschränkt sich auf die Summen- und Saldenliste, selbstverständlich absolut datenschutzkonform.

Moritz Esterházy

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