Hat das InEK-Los Sie auserwählt?

InEK Ziehung zur verpflichtenden Teilnahme an der Kalkulation – Wir unterstützen, wenn das InEK-Los entscheidet

Wie von den Selbstverwaltungspartnern (GKV Spitzenverband und DKG) in der Änderungsvereinbarung gemäß § 17b Absatz 3 Satz 4 KHG zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation beschlossen und durch die Änderungsvereinbarung vom 03.07.2023 zum Ziehungskonzept ergänzt, wurde das InEK beauftragt, eine vierte Ziehung zur Verpflichtung von 50 Krankenhäusern zur Kalkulation durchzuführen. Diese wurden per Losverfahren am 22.09.2023 ermittelt.

Ist auch Ihr Haus unter den auserwählten Krankenhäusern?

Eine InEK Kalkulation ist aufgrund ihrer spezifischen Datenanforderungen für viele Krankenhäuser eine große Herausforderung, bei der wir als ausgewiesene Experten der Kostenträgerrechnung gerne unterstützen.

Mit über 1.000 erfolgreich durchgeführten InEK Kalkulationen und >140 zufriedenen Krankenhauskunden aller Größenklassen und Trägerschaften p. a., sind wir als Marktführer mit unserer Spezialsoftware extrem schnell, effizient und besonders erfahren im Aufbau einer Kostenträgerrechnung. Neben der lukrativen Teilnahme beim InEK, die sehr gut vergütet wird, lohnt sich eine Kostenkalkulation auf Fallebene insbesondere in Zeiten des Umbruchs durch die anstehende Krankenhausreform. Als umfassendes Analyseinstrument bietet sie die Chance, Kapazitäten und Strukturen neu zu bewerten.

Mit uns sind Sie bestens vorbereitet auf die InEK-Datenlieferung, erhalten eine lukrative Aufwandsentschädigung und schaffen eine optimale Transparenz Ihrer Kostenstrukturen.

Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, um alle weiteren Details in einem ersten Gespräch zu klären.

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